Belegstellenordnung Schlappin

 

Belegstellenordnung Schlappin 2017

Allgemein

09.06.2017 Beginn der Belegstellensaison (erster Aufführungstag)

14.07.2017 Ende der Belegstellensaison (letzter Aufführungstag)

Die Anlieferung der Begattungskästchen ist jeden Freitag 17:45 bei dem Madrisaparkplatz auf Voranmeldung unter folgendem Link möglich: Anmeldung

Die Abholung der Kästchen erfolgt 14 Tage später.

 

App

Da das Befahren der Schlappinstrasse bewilligungspflichtig ist, werden auf dem Madrisaparkplatz in Klosters Dorf die Apidea-Begattungskästchen umgeladen und gemeinsam in Fahrgemeinschaften zur Belegstelle gefahren. (Nur so viele Autos wie nötig!)

Belegstellengebühr: 6.00 Fr. pro aufgeführtes Begattungskästchen.

Belegstellenleiter: Simon Grischott

Adresse: Iltisweg 10, 7252 Klosters Dorf

Mobile: +41 (0)76 415 96 62

 

Begattungskästchen

Es sind nur Apidea-Begattungskästchen zugelassen. (Nur diese, passen in die vorbereiteten Stellplätze.) 

Alle Begattungskästchen müssen mit dem Namen oder Initialen des Züchters wetterfest und leserlich versehen sein.

Der Züchter garantiert die absolute Drohnenfreiheit seiner Begattungskästchen. Es gilt Nulltoleranz! Findet der Belegstellenleiter bei der Kontrolle Kästchen mit Drohnen, wird die Aufstellung sämtlicher Kästchen der gesamten Partie des betroffenen Züchters untersagt.

Die Kontrolle auf Drohnenfreiheit muss durch stabile, reine Klarsichtdeckel auf einfache Weise und ohne weitere Vorbereitungen möglich sein, ohne dass die Bienen ins Freie gelangen. Matte Deckel sind auszutauschen. (Klarsichtdeckel können gut mit Sodalauge gereinigt werden.) 

Die Begattungskästchen müssen sich in einem einwandfreien hygienischen Zustand befinden. 

Die Bienen der Begattungskästchen dürfen aus seuchenhygienischen Gründen nicht mit Honig oder mit Honigzusatz gefüttert werden!

Futterabteil ganz füllen! (Wetter)

Von Züchtern selbst angefertigte und auf die Belegstelle mitgebrachte Ständer für Begattungskästchen sind nicht erlaubt. 

Das Zusetzen von schlupfreifen Weiselzellen oder unbegatteten Königinnen direkt auf der Belegstelle ist nicht gestattet.

Das Auflösen von Begattungseinheiten auf der Belegstelle ist verboten.

 

Organisatorischer Ablauf

Die Überprüfung der Kästchen bei der Auffuhr erfolgt gereiht nach dem Eintreffen der Züchter. Eigenmächtiges Aufstellen der Kästchen ohne vorherige Kontrolle durch den Belegstellenleiter ist nicht erlaubt. Das Flugloch darf erst nach der Zustimmung des Belegstellenleiters vom Züchter freigegeben werden. 

Die Überprüfung auf Eilage wird vom Züchter im Beisein des Belegstellenleiters selbst durchgeführt.

Den Anweisungen des Belegstellenleiters oder der von ihm beauftragten Personen ist Folge zu leisten.

Die Belegstellenordnung gilt mit der Anlieferung als anerkannt.